Martin Schneider
Brunnenstrasse 18
34289 Zierenberg
Tel. 05606-5589835
Mobil. 0152-02062522
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Seit dem 1. Juni 2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz und damit das Bestellerprinzip in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die Vermittlungsprovision nur noch der bezahlen muss, der den Makler auch beauftragt! Das wird im Regelfall der Vermieter sein, da er die Wohnung schließlich dem Makler zur Veröffentlichung frei gibt. Der suchende Mieter kann auch den Makler beauftragen und daraufhin die Courtage bezahlen!
Dies wird den Markt mit Sicherheit verändern- ob positiv wird sich dann noch zeigen! Denn z.B. stetig wechselnde Mieter werden zur finanziellen Belastung für
Vermieter. Mieter werden sich wohl schneller für eine Wohnung entscheiden wenn Sie keine Provision zahlen müssen.
Teilweise JA! Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen seit Ende 2020!
Martin Schneider
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Streitbeilegung: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
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